Wie bekomme ich eine Verordnung für eine logopädische Behandlung?

Für die logopädische Behandlung wird im Vorfeld eine logopädische Heilmittelverordnung von folgenden Ärzten ausgestellt:

  • Kinderärzte
  • Hals-, Nasen-, Ohrenärzte
  • Pädaudiologen
  • Phoniater
  • Kieferorthopäden / Zahnärzte
  • Allgemeinärzte / Hausärzte
  • Internisten
  • Neurologen

Wenn Ihnen eine logopädische Behandlung verordnet wurde, setzen Sie sich mit mir persönlich oder telefonisch in Verbindung, um gemeinsam einen Termin zu vereinbaren.

Der Therapiebeginn muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Heilmittelverordnung erfolgen. Deshalb sollten Sie sich möglichst zeitnah in der Praxis melden.

Die Behandlungseinheiten finden innerhalb der Praxis statt und wenn medizinisch notwendig auch als Hausbesuch.